Jahresabschlussprüfung
Jahresabschlussprüfungen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben des HGB bei Überschreiten der Größenkriterien (für mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie für große Personengesellschaften) oder freiwillig (z.B. Satzungsvorgaben) notwendig.
Stiftungen sind zu prüfen, wenn der Gesellschaftsvertrag oder die Stiftungsaufsicht (in Bayern die Regierung von Oberbayern) dies bestimmt. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Bayerische Stiftungsaufsichtsgesetz.
Die Kanzlei ist als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr.1h) WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.
Jahresabschlussprüfungen werden durchgeführt
- für Einzel- und Konzernabschlüsse
- für Stiftungen
- für private und öffentliche Unternehmen
- nach HGB, IFRS oder US-GAAP
- für Handel, Dienstleistung, Produktion und Krankenhäuser
- in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch
Die Abschlussprüfung folgt den Grundsätzen des Institut der Wirtschaftsprüfer und baut auf dem vor allem in der Wirtschaftsprüfung inzwischen üblichen risikoorientiertenn Prüfungsansatz auf. Hiermit werden in der Abschlussprüfung Schwerpunkte auf die wesentlichen Fragen mit der Folge zeitlicher Ersparnis gesetzt. Dabei werden insbesondere die Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze (IDW PS 201) berücksichtigt, die mit den "ISA" (International Standards on Auditing) übereinstimmen.
Zur Optimierung des Prüfungsaufwands wird die Jahresabschlussprüfung in zwei zeitlichen Blöcken durchgeführt: Vorprüfung (vor dem Bilanzstichtag) und Hauptprüfung (nach dem Bilanzstichtag):
Die Vorprüfung dient dem Kennenlernen der Besonderheiten Ihres Unternehmens. Damit kann in der Hauptprüfung das Risiko in den Bilanz- und GuV-Positionen beurteilt werden. Bei niedrigem eingeschätzten Risiko kann die Stichprobe in der Hauptprüfung entsprechend kleiner gewählt werden.
Bei größeren Unternehmen dient sie der Einschätzung des internen Kontrollsystems Ihres Unternehmens (z.B. Einkaufs-, Verkaufsprozess, Personalabteilung).
Zusätzlich können durch die Vorprüfung frühzeitig Bilanzierungsfragen geklärt werden. So können zeitliche Engpässe in der Schlussphase der Abschlusserstellung vermindert werden.
Im Gegensatz zu zahlreichen mittelständischen Kanzleien kann die Kanzlei Stamm dank ihres Netzwerks (siehe Kooperationen) in die Vorprüfung auch eine EDV-Prüfung mit aufnehmen. Dieses ist vom Berufsstand vorgeschrieben (IDW PS 330).
Abhängig von der Risikoeinschätzung der Vorprüfung wird in der Hauptprüfung der Jahresabschluss in Stichproben auf korrekten Ansatz, Ausweis und Bewertung geprüft, um die korrekte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sicherzustellen. Abschließend wird der Lagebericht eine Prüfung unterzogen.
Bei Jahresabschlussprüfungen von öffentlichen Unternehmen ist zusätzlich eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG notwendig. Diese Prüfung wird vor allem im Rahmen der Vorprüfung mit der Prüfung des internen Kontrollsystems kombiniert (s. auch IDW PS 720).
Diese Prüfung hat Frau Stamm bei ihren zahlreichen Krankenhaus-Prüfungen bereits mehrfach durchgeführt. (siehe auch unter Referenzen).
Die Erstellung des Prüfungsberichts orientiert sich an den IDW-Grundsätzen (IDW PS 450) erstellt.
In Ergänzung zum Prüfungsbericht wird, wenn gewünscht ein sogenannter "Management Letter" mit systemseitigen Verbesserungsvorschlägen erstellt, die während der Vorprüfung aufgefallen sind. Dieser Management Letter kann Ihnen als Grundlage zur Optimierung Ihrer organisatorischen Abläufe dienen.
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