Wirtschaftsprüfung
Im Gegensatz zu den mittelständischen und großen Kanzleien wird in der Wirtschaftsprüfungskanzlei Stamm das partnerschaftliche Verhältnis mit dem Mandanten groß geschrieben. Dies wird unter anderem durch direkte Betreuung durch die Kanzleiinhaberin sicher gestellt.
Die Kanzlei ist nach § 38 Nr.1h) WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen, welches sie durch Durchführung der Qualitätskontrolle "Peer Review" als gesetzliche Abschlussprüferin bzw. zur Durchführung von Vorbehaltsaufgaben (z.B. EEG-Prüfung, Horizon2020-Prüfungen des Forschungsrahmenprogramms) befähigt.
Ob Abschlussprüfung, Fördermittelprüfung oder Due Diligence, die Zusammenarbeit mit dem Mandanten folgt immer folgendem Muster:
- Vorgespräch mit Vereinbarung der gewünschten Leistung;
- frühzeitige Information des Mandanten über benötigte Unterlagen;
- termingerechte Durchführung des Auftrags und
- zeitnaher Abschluss des Auftrags mit Bericht.
Als langjährige Wirtschaftsprüferin in zwei der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (sogenannte "Big Four") und Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie des "Institut der Wirtschaftsprüfer" (IDW) folgt die Kanzleiinhaberin allgemein anerkannten Qualitätskriterien.
Die Kanzlei stellt dabei bewußt Qualitätsziele über die Umsatz- und Gewinnziele.
Um Ihnen Planungssicherheit zu ermöglichen, wird das Honorar für die Wirtschaftsprüfungsleistungen soweit möglich nach oben begrenzt (zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer). Dabei wird von einer vereinbarungsgemäßen Vorbereitung und zeitgerechten Überreichung der Unterlagen in einer für einen unabhängigen Dritten in angemessener Zeit nachvollziehbaren Form ausgegangen.
Zusätzliche Leistungen, die z.B. bei Sonderfragen notwendig werden, oder falls die Unterlagen nicht ordnungsgemäß vorbereitet werden, werden mit einem angemessenen und vorab vereinbartem Stundensatz in Rechnung gestellt.
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